Sicherheitstipps Fenster

Übliche Fensterkonstruktionen bieten in der Regel keinen Schutz – meist werden sie vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster, Terrassen- und Balkontüren. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei Fensterrahmen, Beschlägen und Verglasungen ankommt.

Überprüfen Sie allerdings auch Ihr eigenes Verhalten und beachten Sie folgende Hinweise:

  • Verschließen Sie die Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.
  • Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.
  • Rollläden sollten zur Nachtzeit – und keinesfalls tagsüber – geschlossen werden, damit sie nicht sofort Ihre Abwesenheit signalisieren.

Neubau: Geprüfte einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren verbauen

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit um ein Fensterelement „aus einem Guss“.

Widerstandsklassen

Einbruchhemmende Fenster werden in sieben Widerstandsklassen [RC] 1 N bis [RC] 6 eingeteilt, wobei [RC] 6 für die höchste Widerstandsklasse steht. Die Einsatzmöglichkeiten sollten im Rahmen einer (kriminal-)polizeilichen Beratung geklärt werden.

Die Widerstandsklasse [RC] 1 N kann als Grundsicherung für Fenster bei erhöhtem Einbau eingesetzt werden, wenn mangels Standfläche (z.B. Balkon) eine Aufstiegshilfe erforderlich ist. In der Widerstandsklasse [RC] 2 N wird auf die Sicherheitsverglasung verzichtet. Dies ist nur empfehlenswert, wenn kein direkter Angriff auf die Verglasung zu erwarten ist.

Uneingeschränkt empfehlenswert sind Fenster ab der Widerstandsklasse [RC] 2. Gleichwertig sind Fenster, die nach der bisherigen, bis September 2011 gültigen Vornorm, der DIN V ENV 1627, geprüft wurden. Inwieweit die Widerstandsklassen denjenigen der Vornorm entsprechen, ist mit nachfolgender Tabelle annähernd dargestellt:

Sicherstellung der Qualität (Zertifizierung)

Die Erfahrung zeigt, dass die Herstellung einbruchhemmender Fenster eine besonders hohe Verarbeitungsgenauigkeit erfordert. Um sicherzustellen, dass die Fenster auch wirklich entsprechend dem geprüften Musterfenster gefertigt werden, sollte die Produktion einer laufenden neutralen Qualitätsüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen unterliegen.

Fachgerechter Einbau

Einbruchhemmende Fenster können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie nach der Anleitung des Herstellers fachgerecht eingebaut werden. Auf die Aushändigung einer Montagebescheinigung sollte bestanden werden.

Kellerfenster

Handelt es sich bei den Kellerfenstern um „normale“ Fensterkonstruktionen, z.B. in Souterrain-Wohnungen, empfiehlt es sich, diese wie Erdgeschossfenster zu sichern oder mit Gittern auszustatten.

Fenstersicherheit nachrüsten

Einbruchhemmende Fensterbeschläge und abschließbarer Fenstergriff / aufschraubbare Zusatzschlösser
Einfache Fensterbeschläge haben keine einbruchhemmende Wirkung. Geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen erhöhen den Einbruchschutz.

Bei Holz- oder Kunststofffenstern mit Einhand-Drehkippbeschlägen kann der vorhandene Beschlag vom Fachbetrieb häufig um Sicherheitselemente erweitert bzw. gegen einen einbruchhemmenden Beschlag ausgetauscht werden. Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nicht aus, weil sie keinen Aufhebeschutz bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll. Ob Ihre Fenster für eine solche Nachrüstung geeignet sind, sollte mit der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle bzw. dem Fachbetrieb besprochen werden.

Eine Nachrüstung mit aufschraubbaren Zusatzsicherungen ist immer möglich. Wichtig ist auch hier eine fachgerechte Montage. Die Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Griffseitige Zusatzsicherungen müssen abschließbar sein.

Verglasungen

Übliche Isolierverglasungen haben keine einbruchhemmende Wirkung. Je nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende Verbundsicherheitsgläser nach DIN EN 356 ab der Klasse P 4 A nachgerüstet werden.
Fenster werden häufig aufgehebelt. Deshalb reicht die Nachrüstung mit einbruchhemmenden Gläsern allein nicht aus.

Einbruchhemmende Vergitterung

Fenster, vor allem häufig gekippte, wie z.B. WC-Fenster, können mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen Demontage.

Durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Gitter nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) erhält man einen guten Einbruchschutz. Die Gitterelemente werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt (z.B. Anbindung an das Mauerwerk).

Quelle: https://www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/fenster/#panel-8786-0